Wieschen Hof Ferienwohnung Drei

Beschreibung

Willkommen in Mardorf in unserem Gästehaus mit insgesamt 8 Wohnungen. Die Ferienwohnung "Drei" befindet sich im Erdgeschoß und ist aufgeteilt in ein geräumiges Wohnzimmer mit Sitzbereich, Essecke und Küchenzeile, ein separates Schlafzimmer mit Doppelbett, ein Bad mit bodengleicher Dusche sowie eine Terrasse mit Gartenmöbeln und direktem Zugang in den großen Garten.

Bettwäsche, Hand - und Geschirrtücher sind inklusive. Die Betten sind bei der Anreise bezogen.

Von unserem Hof gelangen Sie in 5 Fußminuten zum Lebensmittelmarkt und in 5 Fahrradminuten zum Steinhuder Meer.

Schlafzimmer 1: 1 Doppelbett

Ausstattung der Ferienunterkunft

Gesamte Ausstattung anzeigen

Lage und Umgebung

Preise und Verfügbarkeit

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Günstig und fair mieten: Wir berechnen keine Provisionen, Service- oder Buchungsgebühren! Buchen Sie die Unterkunft daher bis zu 25% günstiger als auf anderen Portalen. (Anfrage senden)


Preisrechner: bitte klicken Sie im Kalender auf das gewünschte An- und Abreisedatum. Rot markierte Daten sind nicht verfügbar.

Alle Preisangaben stellen nur eine Preisübersicht und kein verbindliches Angebot dar. Der Mietpreis für Ihre geplante Reise ergibt sich aus dem Reisezeitraum, der Aufenthaltsdauer und der Anzahl der Gäste. Zusätzlich können auch verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen. Sie erhalten Ihr individuelles Angebot (unverbindlich und kostenfrei) aus erster Hand direkt vom Gastgeber.

Günstig und fair mieten: Wir berechnen keine Provisionen, Service- oder Buchungsgebühren!

Mietinformationen

Aufenthalte nur für Erwachsene

Anreise ab 15. 00 Uhr, am Abreisetag Freigabe der FeWo bis 10. 00 Uhr

Zahlung des Gesamtpreises per Überweisung 1 Woche vor Anreise

Bei kurzfristiger Buchung Barzahlung bei Anreise

Im Reisepreis enthalten

Stornierungsbedingungen

Rechte und Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag:

Bei Nichtbereitstellung der FeWo ist dem Gast vom Vermieter Schadenersatz zu leisten (Ausnahme: Höhere Gewalt, z. B. Naturkatastrophen, behördl. Vermietungsverbote usw.)

Verpflichtung des Gastes, auch bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den Mietpreis zu bezahlen, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts (Ausnahme: Höhere Gewalt, z. B. Naturkatastrophen, behördl. Vermietungsverbote usw.)

Der Vermieter muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf seinen Anspruch anrechnen lassen. Es sind somit 80 % des Mietpreises für die gebuchten Übernachtungen zu zahlen, welche nicht anderweitig erneut vermietet werden konnten.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Ihr Gastgeber

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